Vorgaben für die Durchführung des Übungs-und Ausbildungsbetriebs
Aufgrund der niedrigen 7-Tage-Insidenz im Landkreis Dingolfing-Landau sind für den Ausbildungs- und Übungsbetrieb bei den Freiwilligen Feuerwehren nachfolgende Vorgaben zu berücksichtigen. Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung der Kommune bzw. des Kommandanten den Übungs- und Ausbildungsbetrieb in der jeweiligen Feuerwehr durchzuführen. Vorgaben für die Durchführung des Übungs- und Ausbildungsbetriebs: Da es sich bei den Freiwilligen Feuerwehren um eine systemrelevante Einrichtung handelt, sollte die Konzentration auf Pflichtaufgaben der Feuerwehren im Einsatzdienst gerichtet sein. In Abstimmung mit dem Kreisbrandrat erlässt der […]
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