Freiwillige Feuerwehr Steinberg e.V.

Vorgaben für die Durchführung des Übungs-und Ausbildungsbetriebs

Aufgrund der niedrigen 7-Tage-Insidenz im Landkreis Dingolfing-Landau sind für den Ausbildungs- und Übungsbetrieb bei den Freiwilligen Feuerwehren nachfolgende Vorgaben zu berücksichtigen.

Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung der Kommune bzw. des Kommandanten den Übungs- und Ausbildungsbetrieb in der jeweiligen Feuerwehr durchzuführen.

Vorgaben für die Durchführung des Übungs- und Ausbildungsbetriebs:

 

Da es sich bei den Freiwilligen Feuerwehren um eine systemrelevante Einrichtung handelt, sollte die Konzentration auf Pflichtaufgaben der Feuerwehren im Einsatzdienst gerichtet sein.

In Abstimmung mit dem Kreisbrandrat erlässt der Landkreis Dingolfing-Landau für den Ausbildungs- und Übungsdienst bei den Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises während der Corona Pandemie folgende Maßnahmen:

Für den Ausbildungs- und Übungsdienst gelten neben der jeweils geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassene SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung folgende Maßgaben:

Nur gesunde Einsatzkräfte nehmen am Ausbildungs- und Übungsdienst teil.

Es kann bis auf weiteres wieder in Zugstärke bzw. mit max. 21 Übungsteilnehmern der Ausbildungs- und Übungsdienst durchgeführt werden.

Gemeinschaftsübungen mit mehreren Feuerwehren können bis auf Weiteres wieder durchgeführt werden. Sie sind auf das Notwendigste zu begrenzen.

Modulare Truppausbildung und Landkreislehrgänge (Maschinistenlehrgang, Atemschutzlehrgang, usw.) können mit Teilnehmern aus verschiedenen Feuerwehren unter Beachtung der Hygienevorgaben/Hygienekonzepte durchgeführt werden.

 

Eine Vermischung der Ausbildungs- und Übungsteilnehmer unter den einzelnen Gruppen ist nicht zulässig.

Personen

  • mit Anzeichen eines Infekts, wie z. B. Husten, Halsschmerzen, Atemnot, Fieber, Geschmacks- und Geruchsverlust, Durchfall oder

  • die in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einem gesicherten COVID-19 Fall oder einer enge Kontaktperson hatten oder

  • mit Aufenthalt in den letzten 14 Tagen in einem Risiko- oder Hochrisikogebiet oder

  • mit angeordneter Quarantäne, Isolation, Absonderung

bleiben (wie auch im Alarmfall!) fern!

 

  • Abstand von 1,5 Meter einhalten; Händewaschen oder Desinfizieren der Hände

  • Grundsätzlich sind im Feuerwehrdienst FFP2-Masken (ohne Ausatemventil) zu tragen, insbesondere wenn ein Kontakt zu einer denkbar infektiösen Person notwendig wird.

  • Schutzkleidung wird vollständig und geschlossen getragen und ggf. mit zusätzlicher Schutzausrüstung (z.B. Schutzbrille, Helmvisier, medizinische Einmalhandschuhe) ergänzt

  • Regelmäßiges Reinigen aller Kontaktflächen in Dienstgebäuden und Einsatzfahrzeugen, ggf. Flächendesinfektion

  • Im Zweifelsfall ist ein Corona-Test (PCR oder Antigen-Schnelltest) anzustreben bzw. ein negativer Corona-Test (PCR oder Antigen-schnelltest) dem Kommandanten vorzuweisen

  • Kontakt- und Teilnehmerdokumentation (z.B. über Anwesenheitslisten im Feuerwehr- dienst) zur Vereinfachung der Kontaktverfolgung

  • Bei theoretischer Ausbildung in geschlossenen Räumen ist zwischen den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5m vorzusehen.

 

Pro Teilnehmer sind 4qm vorzusehen – die max. Teilnehmerzahl ist unabhängig von er Raumgröße auf 25 Personen festgelegt.

Grundsätzlich besteht auch bei theoretischer Ausbildung die Pflicht zum Tragen einer

FFP2-Maske; diese kann am Platz abgenommen werden.

gez. Schüll
Landratsamt Dingolfing

2021-06-07-Ausbildungs-Übungsbetrieb – Originalmeldung

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