Übungen


+ + + WICHTIG + + +

Übungen finden künftig immer am ersten und zweiten Freitag im Monat statt. Je nach Anzahl der Teilnehmer wird entschieden, welche Art von Übung durchgeführt wird.

Übungsbeginn ist jeweils um 18 Uhr.

Um einen ausreichenden Ausbildungsstand zu gewährleisten,
soll jeder Feuerwehrdienstleistender mindestens 5 Dienststunden pro Jahr leisten (Übung und/oder Einsatz) sowie einmal jährlich an der Unterweisung UVV teilnehmen!


Hinweise:

– Bootsübungen:

Je nach Witterung und Erlaubnis seitens des Landratsamts werden Übungstermine kurzfristig vereinbart und bekanntgegeben. Übungen auf der Isar finden in Absprache mit der Wasserwacht statt.

– Unterweisung UVV:

Jedes Mitglied im aktiven Dienst ist verpflichtet, einmal pro Jahr an der Unterweisung teilzunehmen. Wie bitten alle Mitglieder an einem der Termine teilzunehmen und den Führerschein mitzunehmen.

– Atemschutz:

Die Teilnehmer Atemschutzübungsanlage bzw. Brandcontaier werden separat
eingeladen bzw. Mail vom Atemschutzgerätewart beachten!
Termine UVV Atemschutz folgen separat

– Funk:

Es werden weiterhin auf Kreisebene keine Übungen stattfinden.
Geplant sind auch dieses Jahr wieder Vor-Ort-Schulungen.

Übungsplan PDF Download: